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Die Führerscheinreform 1999
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Europa wächst zusammen und damit auch die verschiedenen Führerscheinklassen innerhalb der europäischen Gemeinschaft.
Mit dem 01. Januar 1999 wurde das neue Führerscheinrecht mit den internationalen Fahrerlaubnisklassen A, B, C, D, E, M, T & L eingeführt, welche die bisher in Deutschland gültigen Klassen 1 bis 5 ablöst.
Alle bereits ausgestellten Führerscheine behalten ihre volle und uneingeschränkte Wirksamkeit (Besitzstandswahrung). Bei Erweiterung einer Erlaubnis werden die bereits bestehenden auf die neuen Klassen umgeschrieben.
Hier erhalten sie einen Überblick über alle Klassen, und können per Klick auf die Klasse genauere Informationen erhalten. |
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Welche Klasse ist denn jetzt welche ???
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B, BE, C1, C1E, C, CE, T, L, M, A1**
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B, BE, C1, C1E, M, L, A1**, T****
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Sofern die Fahrerlaubnis vor weniger als zwei Jahren erteilt wurde, beschränkt auf Krafträder mit einer Nennleistung von nicht mehr als 25kW und einem Verhältnis von Leist- und/Leeregewicht von nicht mehr als 0,16kW/kg.
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Auch Klasse A1, wenn Klasse 2,3 oder 4 vor dem 1.4.1980 erteilt wurde
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Beschränkt auf Omnibusse mit nicht mehr als 7,5t zulässiger Gesamtmasse und höchstens 24 Fahrgastplätzen.
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Klasse T auch Antrag für Personen die in der Land- und Forstwirtschaft tätig sind. |
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